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Haushaltssatzung der Gemeinde Weidhausen b. Coburg Landkreis Coburg für das Haushaltsjahr 2009
Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Weidhausen b. Coburg folgende Haushaltssatzung:
§ 1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 4.996.100 € und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.099.420 € ab. § 2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsmaßnahmen werden nicht festgesetzt. § 3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden auf 20.460 € festgesetzt. § 4 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 800.000 € festgesetzt. § 5 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2009 in Kraft.
Weidhausen, 13.03.2009 Markus
Mönch
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