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Wasserentnahme auf dem Friedhof für private Zwecke

Veröffentlicht: 14.08.2026
Veröffentlicht von: Weidhausen b.Coburg Öffentlichkeitsarbeit

Aus gegebenem Anlass weist die Friedhofsverwaltung der Gemeinde Weidhausen b.Coburg nachdrücklich darauf hin, dass das auf dem Friedhofsgelände bereitgestellte Wasser ausschließlich für die Grabpflege vor Ort bestimmt ist.

Die Entnahme von Wasser für private Zwecke ist untersagt!

 

Ein Verstoß gegen diese Zweckbestimmung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

Die unbefugte Entnahme von Wasser erfüllt zudem den Tatbestand des Diebstahls bzw. der Unterschlagung. Die Gemeinde behält sich vor, jeden Missbrauch konsequent zur Anzeige zu bringen.

 

Wir bitten alle Besucherinnen und Besucher im Sinne der Gemeinschaft um Beachtung und einen
verantwortungsvollen Umgang mit unseren Ressourcen.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis

Öffnungszeiten heute

Das Rathaus ist heute zu den folgenden Zeiten geöffnet:

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