Veröffentlichung von Alters- und Ehejubiläen

WICHTIGE MITTEILUNG

Veröffentlichung von Geburtstags- und Ehejubiläen im Amtsblatt der Gemeinde Weidhausen b.Coburg

Am 25.05.2018 ist die sogenannte EU-Datenschutzgrundverordnung in Kraft getreten. Dies hat - wie Sie sicherlich bereits mitbekommen haben - vielerlei Auswirkungen in den unterschiedlichsten Lebensbereichen. Auch die Gemeinde Weidhausen b.Coburg muss reagieren und so zum Beispiel das Verfahren der Veröffentlichung von Geburtstags- und Ehejubiläen ändern.

Bisherige Regelung:  

Veröffentlicht wurden Geburtstage ab dem 70. (in 5-Jahres-Schritten) und sämtliche Ehejubiläen. Bürger(innen), die nicht einverstanden damit waren, konnten dies melden und es erfolgte keine Veröffentlichung.

Neue Regelung:

Es werden seitens der Gemeinde KEINE Jubiläen mehr veröffentlicht, weder Geburtstage noch Ehejubiläen. Wer eine Veröffentlichung wünscht, muss dies der Gemeinde schriftlich mitteilen (nicht per Mail möglich). Die entsprechende Erklärung  (siehe unten) können Sie verwenden und im Rathaus abgeben.

Ab sofort erfolgen keine Veröffentlichungen mehr von Jubiläen ohne Vorliegen einer Einverständniserklärung.

Ich bitte um Beachtung, aber auch um Ihr geschätztes Verständnis! Auskünfte im Rathaus hierzu erteilt gerne Frau Kristek, Tel. 98 32 26.

Ihr

Markus Mönch

Erster Bürgermeister


Einverständniserklärung