Kontakt Gemeinde Weidhausen b.Coburg Öffnungszeiten Im Zuge des bundesweiten Lockdowns ist das Rathaus für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen. In dringenden Fällen ist eine Terminvereinbarung möglich. Weitere Informationen finden Sie hier.
| EinwohnermeldeamtIm Zuge der Pandemiebekämpfung haben wir unseren Bürgerkontakt eingeschränkt. Die momentan aktuellen Öffnungszeiten finden Sie hier. Für Anliegen im Einwohnermeldeamt bitten wir Sie, telefonisch eine Terminvereinbarung vorzunehmen - Tel.: 09562/9832-10. Vielen Dank!Anmeldung eines Wohnsitzes Die Verpflichtung zur Anmeldung entsteht mit dem tatsächlichen Vorgang des Einzugs in eine Wohnung, unabhängig davon, ob es sich um die alleinige, Haupt- oder Nebenwohnung handelt. Damit ist die Anmeldung erst nach diesem tatsächlichen Ereignis möglich beziehungsweise erforderlich. Die Anmeldung muss dem Einwohnermeldeamt innerhalb von zwei Wochen nach Einzug angezeigt werden. Der Einzug ist durch den Wohnungsgeber schriftlich zu bestätigen. Die vom Wohnungsgeber unterschriebene Bestätigung über den Einzug ist vom Meldepflichtigen, im Rahmen der Anmeldung, bei der Meldebehörde vorzulegen. Zeitgleich mit der Anmeldung haben Sie die Möglichkeit, Ihre persönlichen Daten für Auskunftsanfragen und Datenübermittlungen unter bestimmten Voraussetzungen sperren zu lassen. Besonderheiten gelten bei An- oder Ummeldung eines minderjährigen Kindes: Wenn künftig nicht mehr beide Sorgeberechtigten eine gemeinsame Wohnung mit dem Kind haben oder wenn die Hauptwohnung bzw. alleinige Wohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen Sorgeberechtigten wechselt, ist von den Sorgeberechtigten eine Einverständniserklärung abzugeben. Erforderliche Unterlagen:
Eine persönliche Vorsprache oder die Vorsprache einer beauftragten Person ist erforderlich. |