Kontakt

Gemeinde Weidhausen b.Coburg
Werkstr. 1
96279 Weidhausen b.Coburg

Tel:  (0 95 62) 98 32 - 0
Fax: (0 95 62) 98 32 - 50
E-Mail: info@weidhausen.de

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Öffnungszeiten

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung:

Mo - Fr. von 8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag von 14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag von 15.30 bis 17.30 Uhr

Eine Terminvereinbarung ist notwendig!


Einwohnermeldeamt

Nachrichten aus dem Einwohnermeldeamt

 

Für Anliegen im Einwohnermeldeamt bitten wir Sie, telefonisch eine Terminvereinbarung vorzunehmen - Tel.: 09562/9832-10. Die aktuellen Öffnungszeiten finden Sie hier.
Vielen Dank!

Anmeldung eines Wohnsitzes

Die Verpflichtung zur Anmeldung entsteht mit dem tatsächlichen Vorgang des Einzugs in eine Wohnung, unabhängig davon, ob es sich um die alleinige, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.

Damit ist die Anmeldung erst nach diesem tatsächlichen Ereignis möglich beziehungsweise erforderlich. Die Anmeldung muss dem Einwohnermeldeamt innerhalb von zwei Wochen nach Einzug angezeigt werden.

Der Einzug ist durch den Wohnungsgeber schriftlich zu bestätigen. Die vom Wohnungsgeber unterschriebene Bestätigung über den Einzug ist vom Meldepflichtigen, im Rahmen der Anmeldung, bei der Meldebehörde vorzulegen.

Zeitgleich mit der Anmeldung haben Sie die Möglichkeit, Ihre persönlichen Daten für Auskunftsanfragen und Datenübermittlungen unter bestimmten Voraussetzungen sperren zu lassen.
>>>Information des Einwohnermeldeamtes zum Widerspruch zur Datenübermittlung<<< 


Besonderheiten gelten bei An- oder Ummeldung eines minderjährigen Kindes: Wenn künftig nicht mehr beide Sorgeberechtigten eine gemeinsame Wohnung mit dem Kind haben oder wenn die Hauptwohnung bzw. alleinige Wohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen Sorgeberechtigten wechselt, ist von den Sorgeberechtigten eine Einverständniserklärung abzugeben.


Erforderliche Unterlagen:

  • amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis und Reisepass bzw. Nationalpass) aller Meldepflichtigen und bei Doppelstaatlern alle Nationalpässe
  • soweit ein nach dem 1. November 2010 ausgestellter neuer Personalausweis vorhanden ist, bitte unbedingt für alle meldepflichtigen Personen vorlegen, da die Adresse auf dem Chip geändert werden muss
  • ausgefüllter und vom Meldepflichtigen unterschriebener Anmeldevordruck (entfällt bei persönlicher Vorsprache)
  • Vollmacht für die beauftragte Person und deren Ausweis (entfällt bei persönlicher Vorsprache)
  • ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung!
  • bei Minderjährigen ggf. Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten

Eine persönliche Vorsprache oder die Vorsprache einer beauftragten Person ist erforderlich.